Bei Pflegegrad 1 bis 5
Wir sind zertfizierter Anbieter für die Erbringung Niedrigschwelliger Entlastungs- und Betreuungsleistungen nach § 45 b SGB XI und bieten unsere Leistungen zur Unterstützung für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige an.
Die Kosten können von den Pflegekassen abgedeckt werden. Transparente und nachvollziehbare Abrechnung über z.B.:
- mtl. Entlastungbetrag, 131 €
- über * 40 % Umwidmung von Sachleistungen oder über die, ab Pflegeggrad 2
- * Verhinderungspflege, ab 1.7.2025 Zusammenführung Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in ein sofort nutzbares jährliches Gesamtbudget von 3539 €, ab Pflegegrad 2
digitale Leistungserfassung vor Ort,
- monatliche Abrechnung, auf Wunsch unkompliziert mit der jeweilige Pflegekasse
- zu jeder Leistung oder jedem monatlichen Leistungszeitraum erhalten Sie von uns einen Leistungsnachweis einschl. Abrechnungssumme
- sinnvolle, budgetabhängige Abrechnung damit private Zuzahlungen je nach Möglichkeit entfallen oder minimal gehalten werden
Kurzübersicht Pflegeleistungen Stand 01.01.2025